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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Diese AGB gelten zwischen GLUECKSELIG.ORG (Inhaber: Sebastian Glückselig, Goldstraße 7, 42697 Solingen — nachfolgend „Anbieter") als Betreiber der Diktura-Plattform und KU-THERM Stuckateur-Meisterbetrieb (nachfolgend „Kunde") als Vertragspartner.

§ 1 Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft

Diese AGB gelten für die Nutzung der Diktura-Plattform ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde versichert, dass er bei Bestellung und Nutzung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt und kein Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist. Widerrufsrecht: Da es sich um ein Unternehmergeschäft handelt, besteht kein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB; eine Widerrufsbelehrung wird nicht geschuldet.

§ 2 Vertragsgegenstand und Nutzungsrecht

Gegenstand ist die Bereitstellung der webbasierten Diktura-Anwendung zur KI-gestützten Erstellung von Dokumentationen aus Sprachnotizen (Transkription und Textgenerierung) sowie optionalen Foto-Anhängen und Versendung als PDF per E-Mail an das vom Kunden hinterlegte Büro. Optional umfasst der Gegenstand die Module Abnahmeprotokoll, Mängelmanagement und Einsatzplanung: Im Abnahme-Modus werden bilateral unterschriebene Abnahmeprotokolle erstellt; im Mängelmanagement-Modul werden Mängelanzeigen aus Sprachnotizen strukturiert und direkt an den vom Kunden benannten Vertragspartner (Auftragnehmer) versendet; im Einsatzplanung-Modul werden geplante Einsätze aus Sprachnotizen als Arbeitsdokument für das Büro strukturiert. Die Module stehen nur zur Verfügung, soweit sie für den Kunden freigeschaltet sind. Der Kunde erhält ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der Plattform für seine eigenen Mitarbeiter. Ein Anspruch auf eine bestimmte Funktionalität oder Verfügbarkeit besteht nur im Rahmen der jeweils gebuchten Tarifstufe. Prüfwert und Ereignisprotokoll des Abnahme-Moduls sind weder eine qualifizierte elektronische Signatur noch ein qualifizierter Zeitstempel.

§ 3 Nutzerkonten und Nutzungsberechtigung

Der Kunde benennt einen mandantenverantwortlichen Administrator, der die berechtigten Mitarbeiter verwaltet (Einladung, Rollen, Deaktivierung, Passwort-Reset). Zugang wird über persönliche Nutzerkonten und Magic-Link-Einladungen gewährt. Der Kunde ist für die Legitimation und den Widerruf von Zugängen seiner Mitarbeiter verantwortlich und hat diese in eigene Arbeits- und Beschäftigtenverhältnisse einzuordnen. Die Anzahl nutzbarer Konten richtet sich nach dem gebuchten Tarif (Nutzer-Cap).

§ 4 Tarif, Cap und Nutzungsentgelt

Umfang und Preis der Nutzung bestimmen sich nach dem gebuchten Tarif. Die je Tarif festgelegte Obergrenze an Dokumentationseinheiten (Cap) ist ein technisches Hardlimit; bei Erreichen des Caps werden weitere Generierungen bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums blockiert. Der Cap dient der Kostensteuerung und ist nicht als garantiertes Mindestkontingent zu verstehen.

§ 4a Kostenloser Testzugang

(1) Der Anbieter kann einem Unternehmer einen kostenlosen Testzugang freischalten. Er umfasst den Funktionsumfang des Tarifs Team mit der Standard-Vorlage; eine individuelle Einrichtung (eigene Vorlage, Logo) ist nicht enthalten. Ein Anspruch auf einen Testzugang besteht nicht.

(2) Freigeschaltet wird erst, wenn der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) geschlossen ist. Mit der Freischaltung teilt der Anbieter dem Kunden in Textform den letzten Testtag mit; der Test dauert 14 Tage, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Für den Testzugang fällt keine Vergütung an. Er endet mit Ablauf des letzten Testtags, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und geht nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Im Übrigen gelten diese AGB.

(4) Kommt bis zum Ende des Testzugangs kein Vertrag zustande, löscht der Anbieter die Daten des Testzugangs einschließlich gespeicherter Abnahmeprotokolle zwischen dem 31. und dem 45. Tag nach dem letzten Testtag. Auf Weisung des Kunden in Textform übergibt er ihm vorher eine Kopie der gespeicherten Protokolldaten. Datensicherungen werden mit Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist (höchstens sechs Monate) gelöscht; ein Löschnachweis ohne Inhalt bleibt drei Jahre erhalten. Die im Test erstellten Dokumente erhält der Kunde per E-Mail; ihre Aufbewahrung obliegt ihm.

(5) Im Testzugang haftet der Anbieter abweichend von § 8 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer übernommenen Garantie.

§ 5 Pflichten des Kunden

§ 6 KI-generierte Inhalte und KI-Verordnung

KI-Ausgaben sind Entwürfe und können Fehler enthalten.

Zweckbestimmung. Die KI-Funktionen der Plattform sind ausschließlich dazu bestimmt, aus Sprachnotizen Dokumente zu erstellen: Tagesdokumentation (einschließlich genannter Arbeitszeiten), Mängelanzeige, Abnahmeprotokoll und Einsatzplan. Sie sind nicht dazu bestimmt, (a) Bewerber auszuwählen, (b) Entscheidungen über Bedingungen, Beförderung oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen zu treffen oder vorzubereiten, (c) Aufgaben aufgrund des Verhaltens oder persönlicher Merkmale von Beschäftigten zuzuweisen oder (d) Leistung oder Verhalten von Beschäftigten zu beobachten oder zu bewerten (Anhang III Nr. 4 KI-Verordnung). Die Plattform speichert Arbeitszeiten nicht, führt sie nicht über mehrere Tage zusammen und vergleicht keine Personen; im Einsatzplan gibt sie nur die vom Nutzer genannte Planung wieder und schlägt keine Personen vor. Der Kunde nutzt die Plattform und ihre Ergebnisse nicht für die Zwecke (a) bis (d); die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeitaufzeichnung und die Lohnabrechnung bleiben unberührt. Nutzt der Kunde die Plattform dennoch für einen dieser Zwecke, gilt er insoweit selbst als Anbieter (Art. 25 Abs. 1 lit. c KI-Verordnung) und trägt die damit verbundenen Pflichten.

Keine Rechtsberatung. Die Plattform nimmt Angaben auf und stellt sie dar. Sie prüft keine Rechtsfragen des Einzelfalls, insbesondere nicht, ob eine Abnahme wirksam ist, ob Vorbehalte oder Fristen genügen und welche Rechtsfolgen eintreten; feste Textbausteine sind allgemeine Muster.

§ 7 Datenschutz

Der Kunde ist für die Verarbeitung der Daten seiner Mitarbeiter Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Abs. 7 DSGVO; der Anbieter wirkt als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Im Einzelnen gilt die gesonderte Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieses Vertrages ist.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, gewährleistet jedoch keine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen bei Sub-Auftragsverarbeitern (insbesondere KI-Infrastruktur) und höhere Gewalt berechtigen nicht zur Minderung, soweit die Störung nicht vom Anbieter zu vertreten ist. Ein darüber hinausgehendes SLA besteht nur bei gesonderter Vereinbarung.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfrist richten sich nach dem gebuchten Tarif, soweit nicht gesondert vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit zulässig — Solingen.

Stand: 03.10.2026.